Wird Gefahrgut der Klasse 6.1 befördert, muss dies mit passenden Gefahrgutetiketten kenntlich gemacht werden. Zur Gefahrgutklasse 6.1 zählen giftige Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie eine gesundheitsschädliche oder gar tödliche Wirkung haben. Das Kennzeichen dieser Gefahrgutklasse ist ein weißes, quadratisches Symbol mit schwarzem Totenkopf und der Zahl 6.1 im unteren Teil. Gemäß ADR verordnet, besitzt es einen schwarzen Begrenzungsrand. Die Etiketten sind entweder aus Folie oder aus Papier erhältlich.